Steuerberaterin Elke Stumpe berät Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in allen steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen. Die Bestellung zur Steuerberaterin erfolgte durch das Niedersächsische Finanzministerium am 4. März 1993.
Elke Stumpe ist ledig und hat zwei Kinder.
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Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Steuerberatergebührenverordnung. Nach einem persönlichen Gespräch kann eine Auskunft über die Höhe der anfallenden Gebühren erteilt werden. Folgende Unterlagen werden für eine Auskunft und Beratung benötigt: